Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Anwaltskanzlei.
Wir beraten Kapitalgesellschaften, Konzerne, Personengesellschaften und Einzelunternehmungen, Stiftungen und Vereine, Unternehmer, Aktionäre, Verwaltungsräte und Geschäftsführer in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen und unterstützen sie dabei, die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Fokus unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von KMU und schweizerischen Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen.
Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:
- Gesellschaftsgründungen, Firmaänderungen, Sitzverlegungen, Handelsregistermutationen
- Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Finanzierungen (Konzerndarlehen, Zuschüsse, etc.)
- Konzern-Restrukturierungen, Fusionen, Spaltungen, Vermögensübertragungen und Umwandlungen
- Errichtung und Beratung von Private Equity und Venture Capital Strukturen
- Aktionärbindungsverträge, Joint Venture Verträge
- Corporate Governance und Organisationsreglemente
- Planung und Organisation von ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlungen sowie von Sitzungen des obersten Leitungs- und Verwaltungsorgans
- Unabhängige Stimmrechtsvertretung an Generalversammlungen
- Übernahme der Funktion eines Company Secretary bzw. einer Geschäftsstelle für Verbände, Vereine und andere Organisationen
- Sanierungen und Liquidationen
- Beratung im Vereins- und Stiftungsrecht
- Rechtliche Beratung und Vertretung bei Auseinandersetzungen und Prozessen zwischen Gesellschaftern bzw. im Bereich der Verantwortlichkeit von Organen