Im Bereich des Banken- und Finanzmarktrechts beraten wir unsere Klienten in allgemeinen gesellschafts-, vertrags- und aufsichtsrechtlichen Fragen, mit besonderem Fokus im Recht der kollektiven Kapitalanlagen, sowie im Bereich des Versicherungsrechts:
Banken- und Finanzmarktrecht
