Kollektive Kapitalanlagen
Unsere Anwälte verfügen über Erfahrungen in den aufsichtsrechtlichen und vertragsrechtlichen Bereichen des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen.Wir sind von der SIX Swiss Exchange als sachkundige Vertreter im Kotierungsverfahren im Produktbereich Kollektive Kapitalanlagen anerkannt.
Dabei konzentriert sich unser Team vor allem auf folgende Dienstleistungen:
- Rechtliche Beratung von Fondsleitungen, Schweizer Vertretern und weiteren Vertriebsträgern
- Registrierung von ausländischen und schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen und neuen Teilvermögen in der Schweiz
- Gesetzlich geforderte Notifikationen (Jahres- und Halbjahresberichte, Prospektänderungen und weitere meldepflichtige Tatbestände) an die FINMA im Namen von Fondsleitungen oder Schweizer Vertretern
- Redigierung von gesetzlich geforderten Publikationen
- Gründung von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz
- Überprüfung von Werbematerial wie Websites und Broschüren etc. zum Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz
- Vertretung von Emittenten im Kotierungsverfahren im Produktbereich Kollektive Kapitalanlagen and der SIX Swiss Exchange


